Tätigkeit als Kirchenmusiker/in im Bistum Mainz

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Wir freuen uns, dass über 1000 neben- und ehrenamtliche Kirchenmusiker regelmäßig und zuverlässig im Gottesdienst wirken. Nur dank ihres Engagements können lebendige Gottesdienste gefeiert werden.

Aufgrund einer Verordnung des Sozialministeriums werden Organisten und Chorleiter in der Vergütung unterschiedlich behandelt:

Für die ORGANISTEN gilt seit 1. Oktober 2010 eine Vergütungsordnung auf der Grundlage des TVöD (Tarifvertragsordnung für den öffentlichen Dienst).

Jeder Organist schließt mit einer Gemeinde, in der er spielt, einen Vertrag. Die Vergütung erfolgt zentral über die Personalverwaltung des Bischöflichen Ordinariats.

Für die CHORLEITER gibt es seit dem 1. Oktober 2010 keine Vergütungsordnung mehr, da die Chorleitertätigkeit als freiberufliche Tätigkeit eingestuft wird. Das Bistum Mainz hat Empfehlungen formuliert, die sich an der Vergütung der Organisten orientieren