Aufgaben Kirchensteuerrat

berät und beschließt

Der Diözesan-Kirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Wirtschafts- und Finanzfragen. Wichtige Aufgaben sind Vorbereitung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes des Bistums Mainz.

Außerdem setzt der Rat die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, beschließt die Haushaltsrechnung und Entlastung der Finanzverwaltung.
 

Amtsdauer

Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre

Mitglieder sind

  • Bischof Peter Kohlgraf als Vorsitzender, sein Stellvertreter ist der Generalvikar, Weihbischof Udo Bentz (Ökonom des Bistums)
  • Carsten Erdt, Finanzdirektor des Bistums
  • Die 20 Dekanate werden jeweils durch ein gewähltes Mitglied der Verwaltungsräte vertreten
  • Hinzu kommen je zwei Vertreter des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates
  • Geleitet wird die Sitzung vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Dr. Volker Kurz

Kirchensteuerrat

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