Prävention und Sicherheit im Schadenfall

Maßnahmen zur Schadenverhütung

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder in einem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Sicherheitsvorschriften, so ist der Versicherer zur Kündigung des Vertrages berechtigt und kann außerdem leistungsfrei sein.
Veranlassen Sie bitte grundsätzlich, dass größere Reparaturen - insbesondere an elektrischen Anlagen und Einrichtungen - von Fachfirmen ausgeführt werden.
Interessante Informationen, Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter, können bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bestellt werden: www.vbg.de/publikationen. Unter dem Suchbegriff – Kirche – kann hier u.a. ein Leitfaden für Kirchenvorstände, Küster und Ehrenamtler wie auch Merkblätter zu Gerüsten, Treppen usw. als PDF-Datei geladen werden.

Maßnahmen im Schadenfall

Melden Sie bitte jeden Schaden nach Eintreten unverzüglich der Versicherungsabteilung des Bischöflichen Ordinariates Mainz, damit von dort die erforderlichen Schritte und auch eventuelle Besichtigungen durchgeführt bzw. veranlasst werden können.

Zeigen Sie Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lassen Sie sich Ihre Anzeige unbedingt bestätigen.

Bei Brandschäden ist die Feuerwehr zu verständigen, um auch nach eigenen Löschversuchen ein erneutes Wiederaufflammen auszuschließen.

Bei Einbruchdiebstahlschäden muss der Einbruchsort bis zum Eintreffen der Polizei unverändert bleiben, um eine Spurensicherung zu ermöglichen. Keine voreiligen Aufräumungsarbeiten veranlassen.

Aufgebrochene Außentüren, Fenster oder sonstigen Öffnungen sind unverzüglich - nach Polizeiaufnahme - durch Fachfirmen in Stand zu setzen. Durch die sofortige Reparatur bzw. Notreparatur muss gewährleistet sein, dass das Gebäude wieder allseits verschlossen werden kann.

Falls bei dem Einbruchdiebstahl Schlüssel entwendet wurden, sind die entsprechenden Schlösser auszutauschen oder mit einem Notschloss zu sichern.

Insofern keine direkte Besichtigung durch die Versicherung erfolgen kann oder um direkte Schadensminderungsmaßnahmen zu ergreifen, sollte, um eine spätere Dokumentierung des Schadenausmaßes zu ermöglichen, der Schadensort fotografiert werden.